TDF Technische Dienstleistungen Frieß

Ihr Elektro- und IT-Dienstleister für die Region Neumarkt, Ingolstadt und Nürnberg

Wir sorgen für die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung in Ihrem Betrieb

Ihr Betrieb steht unter Strom

Strom ist im Ge­wer­be heu­te nicht mehr weg­zu­den­ken. Ob Ko­pie­rer, Com­pu­ter, Ma­schi­nen, An­trie­be oder Lüf­tungs­tech­nik, über­all sind elek­tro­ni­sche Hel­fer am Werk. Wenn die­se aus­fal­len, ist oft der ge­sam­te Ab­lauf im Be­trieb ge­stört – und das kann teu­er wer­den !

Unternehmerpflichten für elektrischen Anlagen und Betriebsmittel:

  1. Der Un­ter­neh­mer hat da­für zu sor­gen, dass die elek­tri­schen An­la­gen und Be­triebs­mit­tel auf ih­ren ord­nungs­ge­mä­ßen Zu­stand ge­prüft wer­den.
  2. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
  3. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

Auf Ver­lan­gen der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ist ein Prüf­buch mit be­stimm­ten Ein­tra­gun­gen zu füh­ren. Wer sich als Un­ter­neh­mer oder Füh­rungs­kraft vor Ge­richt auf das CE- oder GS-Zei­chen be­ruft, wird sich an­hö­ren müs­sen, dass er das Prin­zip des deut­schen Ar­beits­schut­zes noch nicht rich­tig er­fasst hat. Ein CE / GS oder TÜV-Zei­chen auf den Ar­beits­mit­teln ent­las­ten den Ar­beit­ge­ber / Be­trei­ber in keins­ter Wei­se ge­gen­über den An­for­de­run­gen aus der Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung. Deut­lich wird dies in der DGUV-I 5190. Die Si­cher­heit elek­tri­scher Ar­beits­mit­tel muss laut Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung durch ei­ne Prü­fung ge­währ­leis­tet wer­den. Vor der ers­ten In­be­trieb­nah­me und nach je­der Mon­ta­ge.

Allgemeine Pflichten für Jedermann bei elektrischen Anlagen und Betriebsmittel:

Elek­tri­sche An­la­gen und Be­triebs­mit­tel dür­fen nur in ord­nungs­ge­mä­ßen Zu­stand in Be­trieb ge­nom­men wer­den und müs­sen in die­sem Zu­stand er­hal­ten wer­den. Die­se For­de­rung ist z. B. er­füllt, wenn vor In­be­trieb­nah­me, nach Än­de­rung oder In­stand­set­zung (Erst­prü­fung) si­cher ge­stellt wird, dass die An­for­de­run­gen der elek­tro­tech­ni­schen Re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. Hier­zu sind Prü­fun­gen, nach Art und Um­fang der in den elek­tro­tech­ni­schen Re­geln fest­ge­leg­ten Maß­nah­men, durch­zu­füh­ren! Zur Er­hal­tung des ord­nungs­ge­mä­ßen Zu­stan­des sind elek­tri­sche An­la­gen und Be­triebs­mit­tel wie­der­holt zu prü­fen !

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre elektrischen Geräte auf dem neuesten Stand sind und geprüft werden sollten?

Der Elek­tro­tech­nik-Check ist die an­er­kann­te, norm­ge­rech­te Prü­fung al­ler elek­tri­schen An­la­gen und Ge­rä­te im Haus, so­wie in Ih­rem Be­trieb. Bei der Durch­füh­rung ei­nes Elek­tro­tech­nik-Checks wird ge­prüft, ob sich ih­re An­la­gen und ih­re Ge­rä­te in ord­nungs­ge­mä­ßem Zu­stand, d.h. im Sin­ne der je­weils gel­ten­den VDE-Be­stim­mun­gen, be­fin­den. Ist dies der Fall, wird der ein­wand­freie Zu­stand durch die Elek­tro­tech­nik-Check Prüf­pla­ket­te be­stä­tigt. Der Zu­stand der Elek­tro­an­la­gen und Elek­tro­ge­rä­te wird dar­über hin­aus in ei­nem ge­eig­ne­ten Prüf­pro­to­koll do­ku­men­tiert.

Be­vor es knallt und kracht und gar ein Le­ben ris­kiert wird, ru­fen Sie doch ein­fach an und in­for­mie­ren Sie sich. Tech­ni­sche Dienst­leis­tun­gen Frieß ist so­wohl für Be­trie­be aber auch für Pri­vat­leu­te ihr kom­pe­ten­ter An­sprech­part­ner.